Verlängerung & Aktualisierung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Mit einer Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland wurde per Kabinettsbeschluss am 12. Februar 2021 ebenso die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis Ablauf des 7. März 2021.
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