Informationen für angehende Kampfrichter
Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die Ausbildung endet mit erfolgreich abgelegte Kampfrichterprüfung. Die Zulassung zur Kampfrichter-Prüfung setzt voraus, dass der Anwärter das 18. Lebensjahr vollendet hat. Seine Tätigkeit als Kampfrichter endet mit Erreichen der Altersgrenze, die in den Internationalen Regelwerken festgelegt ist.
Die Mitgliedschaft in einem Sportverein, welcher dem Skiverband Sachsen angehört, ist Voraussetzung. Die Meldungen der Interessenten sind an den zuständigen Kampfrichterreferenten des jeweiligen Skibezirks bzw. den SVS-Kampfrichterobmann zu richten. Hier erhalten Sie auch nähere Information über Ausbildungsschulungen.
Die Ausbildung erfolgt nach den Ausbildungsrichtlinien für Kampfrichter durch den jeweiligen Fachausschuss Kampfrichter des DSV. Ansprechpartner sind die SVS-Kampfrichterreferenten der einzelnen Disziplinen.
Die Aufgaben des Kampfrichters sind:
- Dem Veranstalter zu helfen.
- Die Vorbereitungen und den Verlauf der Wettkämpfe zu kontrollieren.
- Den Verband zu vertreten.
Der Kampfrichter sollte:
- neutral und objektiv sein,
- loyal sein,
- entscheidungsfreudig sein,
- genaueste Regelkenntnisse haben und sie auch richtig auslegen und anwenden können,
- eine Persönlichkeit sein.
Neutralität und Objektivität:
Man erwartet von ihm:
- Dass er die Wettkämpfer aus seinem eigenen Verein (Verband) so behandelt, wie alle anderen.
- Dass er sich gegenüber den Organisatoren neutral und objektiv verhält, und wenn es die Umständie erfordern, auch einmal zu Ungunsten des Organisators entscheidet.
- Dass er keine direkten Sympathien zu Mannschaften oder Wettkampfteilnehmern zeigt und man eventuell falsche Schlüsse daraus ziehen könnte.
Loyalität:
Wir erwarten von ihm, dass er nach bestem Wissen und Gewissen die entsprechenden Regeln vertritt, unbestechlich und redlich ist.
Entscheidungsfreudigkeit:
Ein Kampfrichter muss Entscheidungen schnell und klar fällen können, in aller Regel in Zusammenarbeit´mit dem Kampfgericht bzw. der Jury.
Regelkenntnisse:
Sein Regelbuch (IWO/DWO/IBU und Reglements) muss er kennen und die Regel auch richtig und angepasst auslegen können.
Persönlichkeit:
Er muss eine Persönlichkeit sein, Sicherheit bei der Auslegung im Regelwerk erlangen und mit Freude Engagement und Überzeugung seine Tätigkeit ausüben.