Umwelt

Skisport wird in freier Natur betrieben. Ein umweltbewusstes Verhalten jedes Einzelnen ist somit Grundvoraussetzung um nachhaltig seine Umwelt, als auch den Skisport in freier Natur zu schützen.

Der Skiverband Sachsen verfolgt mit dem Fachausschuss "Skisport & Umwelt" das Ziel, alle Mitgliedsvereine für ein umweltgerechtes Verhalten in freier Natur zu sensibilisieren. Hierbei leisten die Ausschussmitglieder Hilfestellung bei umweltrelevanten Fragestellungen.

Umweltgerechtes Verhalten in freier Natur

Der Fachausschuss "Skisport & Umwelt" des Skiverbandes Sachsen bittet euch, folgende elementare Grundregeln für ein umweltgerechte Verhalten in freier Natur zu beachten und deren Einhaltung zu unterstützen:

  1. Bleibt auf markierten Loipen und Pisten.
  2. Respektiert Wildfütterungen und markierte Ruhezonen. Damit wird dem Wild Stress erspart und der Wald vor Verbiss- und Schälschäden geschützt.
  3. Vermeidet Sportaktivitäten im Wald während der Dämmerung und Nachtzeiten. Viele Wildarten sind dämmerungs- bzw. nachtaktiv und außerdem sehr störungsempfindlich.
  4. Macht euch bitte bewusst, dass es verboten ist, wildwachsende Pflanzen zu entnehmen oder zu schädigen, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
  5. Befahrt die Loipen und Pisten nur bei guter Schneelage, denn bei ungenügender Schneelage können Schäden an Boden und Vegetation entstehen.
  6. Stellt eure Autos nur auf ausgewiesen Parkplätzen ab. Das Fahren mit Motorfahrzeugen im Wald ist nicht Teil des Betretungsrechtes und damit untersagt. Bei organisierten Wintersportveranstaltungen sind das motorisierte Befahren des Waldes und das eventuelle Aufstellen von Verkaufsständen genehmigungspflichtig.
  7. Nutzt öffentliche Verkehrsmittel zur Anreise oder bildet Fahrgemeinschaften.
  8. Wildes Campieren im Wald ist nicht erlaubt.
  9. Müll und Abfälle sind ordnungsgemäß sowie umweltfreundlich zu entsorgen.
  10. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden.
  11. Offenes Feuer oder Rauchen im Wald sind verboten.
  12. Ökologische Bedenken anderer Naturnutzer, Institutionen (Forst, Jagd, Fischerei, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundeigentümer, Vereine) sind ernst zu nehmen. Zudem sollte das Gespräch gesucht werden um gemeinsam Lösungen zu finden.

Insbesondere die Durchführung organisierter Sportveranstaltungen in Waldgebieteb setzt eine naturschutz- und forstrechtliche Erlaubnisfähigkeit voraus. Hierzu hat der Landessportbund Sachsen und der Staatsbetrieb Sachsenforst eine neue Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung organisierter Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald  veröffentlicht, die seit dem 01. Juli 2020 in Kraft getreten ist.

Mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll nun vor allem die Effektivität dieser Abläufe verbessert werden. Durch eine fristgereche Anmeldung von Sportveranstaltungen soll eine gezielte Lenkung und vor allem eine Konfliktminderung zwischen Veranstaltungen, forstbetriebliche Maßnahmen oder aber auch Naturschutzbelange ermöglicht werden.

Richtlinien und Hinweise zum Sporttreiben im Wald inkl. Antragsformulare für Sportveranstaltungen sind im Downloadbereich hinterlegt.