Individualsport in organisierter Form erlaubt
Nachdem der Landessportbund Sachsen am 02.11. erneut mit dem Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Verbindung getreten ist, in Bezug auf § 4 Abs. 1 Nr. 6 SächsCoronaSchVO vom 30. September 2020, konnten folgende Punkte nun abschließend geklärt werden:
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