Allgemeinverfügungen führen zu weiteren Einschränkungen des Sportbetriebs
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, der sächsischen Corona-Schutzverordnung sowie der Allgemeinverfügung zu Hygieneauflagen werden die sportlichen Betätigungen der Vereine in Abhängigkeit von geltenden Inzidenzwerten begrenzt.
zu Allgemeinverfügungen führen zu weiteren Einschränkungen des Sportbetriebs komplett lesen