Aktualisierung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Corona-Schutzverordnung Sachsen am 14. Juni, dem neuen Infektionsschutzgesetz sowie der Allgemeinverfügung zu Hygieneauflagen werden die sportlichen Betätigungen der Vereine in Abhängigkeit von geltenden Inzidenzwerten begrenzt. Dank der sinkenden Inzidenzwerte treten dabei zunehmend Lockerungen bezüglich des organisierten Sportbetriebs in Kraft.
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