Informationen zur Neuerung der Corona-Schutzverordnung im Dezember
Seit 1. Dezember 2020 gilt die Neufassung der sächsischen Corona-Schutzverordnung, welche am 27. November durch das Sächsische Kabinett beschlossen wurde. Explizit wurden nun Regelungen und Maßnahmen festgeschrieben, welche direkt auf das Entwicklungsgeschehen der einzelnen Landkreise und die jeweiligen Entwicklungen des 7-Tage-Inzidenz-Wertes eingehen.
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