Vereins- & Mitgliederinformationen zum Umgang mit Corona-Einschränkungen
Auch wenn Sachsens Sportvereine weiterhin ihren Betrieb ruhen lassen und von gemeinsamen sportlichen Aktivitäten absehen müssen, so sind aktuell trotz Corona-Schutz-Verordnung auf dem Vereinsgelände einige Maßnahmen zur Instandhaltung von Sportstätten erlaubt.
Desweiteren hat sich die sächsische Landesregierung auch auf eine finanziellen Unterstützung für von der COVID-19-Pandemie betroffene Sportvereinedarauf verständigt. Hierfür hat derHaushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages insgesamt 20 Mio. Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds zur Existenz- und Liquiditätssicherung im Sport freigegeben.
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