Aktualisierung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Neue SVS-Hygienekonzeption
Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Corona-Schutzverordnung Sachsen am 14. Juni, dem neuen Infektionsschutzgesetz sowie der Allgemeinverfügung zu Hygieneauflagen werden die sportlichen Betätigungen der Vereine in Abhängigkeit von geltenden Inzidenzwerten begrenzt. Dank der sinkenden Inzidenzwerte treten dabei zunehmend Lockerungen bezüglich des organisierten Sportbetriebs in Kraft.
Grundsätzlich bleiben jedoch die geltenden Corona-Maßnahmen im Wesentlichen bestehen. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) bleiben weiterhin gültig. Dies gilt auch für die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.
Der Landessportbund Sachsen hat hierzu seine Corona-FAQ fortgeschrieben sowie die wichtigsten Regelungen in der bekannten Übersichtsdarstellung zusammengefasst. Die FAQ-Seiten dienen dabei als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Ebenso haben sie keinen rechtlich verbindlichen Charakter, bieten aber eine entsprechende Orientierung.
Auch der Skiverband Sachsen hat in seiner aktualisierten Hygienekonzeption die Erleichterungen in Abhängigkeit der Inzidenzwerte übernommen. Neben der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wird per 01.Juli auch der Wettkampfbetrieb wieder möglich sein. Die aktualisierte Version der SVS-Hygienekonzeption ist hier zu finden.
Für Fragen und Hinweise zu den Allgemeinverfügungen in den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten stehen die Kreis- und Stadtsportbünde der einzelnen Regionen/Städte zur Verfügung.
Der Freistaat Sachsen beantwortet häufig gestellte Fragen zu den Corona-Vorschriften auf seiner Internetseite zum Coronavirus.Sachsen.
Text: SVS
Übersicht: LSB Sachsen