SVS-Hygienekonzeption Januar 2021

Seit dem 11.01.2021 ist die Neufassung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Diese neue Verordnung gilt bis einschließlich 7. Februar 2021.Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen wurden mit der Neufassung die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen beibehalten. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft. Außerdem wurden die Kontaktbeschränkungen erweitert. Somit sind nur noch Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren, nicht dem Hausstand angehörigen Person gestattet.
Für den Sportbetrieb in Sachsen gelten zusammengefasst folgende Regelungen: