Neuerung der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Auch das sächsische Kabinett hat zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin auf Landesebene die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 8. März 2021 angepasst.
Dabei werden die geltenden Corona-Maßnahmen im Wesentlichen fortgeführt. Dennoch werden ebenso erste Kontaktbeschränkungen vorsichtig gelockert, die bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich aufgehoben sowie weitere inzidenzbasierten Lockerungen für den organisierten Sport in Sachsen in Aussicht gestellt.
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