Regelungen zum Sportbetrieb nach neuer Corona Schutzverordnung
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Mit der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene neuen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) ist auch der organisierte Sportbetrieb (Lehrgangs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb) in Abhängigkeit der Inzidenzschwellenwerte der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte weiterhin möglich.
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