Handlungsempfehlungen zum Wiedereinstieg in den organisierten Vereinssport

In Sachsen wurden weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen angekündigt. So dürfen ab 15. Mai nicht nur Gastronomie und Freibäder wieder öffnen, sondern auch Innensportanlagen, wie beispielsweise Sporthallen. Bedingung für die Rückkehr zum Sport in geschlossenen Räumen sind Hygieneauflagen wie beispielsweise die Einhaltung eines Mindestabstandes.
Eine Zusammenfassung der Hygiene-Empfehlungen des Landessportbundes, des Deutschen Skiverbandes sowie des Skiverbandes Sachsen für das Sporttreiben und die Benutzung von Sportstätten finden sich im Folgenden:
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