Breitensportbetrieb bis Ende November ausgesetzt
Am 02. November ist die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 30. Oktober 2020 in Kraft getreten. Diese Regelungen rund um den temporären „Lockdown light“ beinhalten nicht nur die Schließung der gastronomischen Betriebe sowie sämtlicher Freizeiteinrichtungen, sondern bedeuten auch zahlreiche Einschränkungen für den Sport in Deutschland.
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