Neuerung der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Erste Lockerungen ab 8. März 2021
Auch das sächsische Kabinett hat zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin auf Landesebene die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 8. März 2021 angepasst.
Dabei werden die geltenden Corona-Maßnahmen im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) bleiben weiterhin gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.
Aus Sicht des Sports behält der grundlegende Beschluss seine Gültigkeit, dass Anlagen und Einrichtungen des Sport- und Skisportbetriebs, einschließlich Skiaufstiegsanlagen geschlossen bleiben. Ausnahmen dieses Verbots sowie der personenmäßigen Beschränkung zur sportlichen Betätigung auf Sportanlagen erhalten lediglich wie in den bisherigen Verordnungen
- lizenzierte Profisportler bzw. Sportlerinnen & Sportler für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient,
- die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder die Kader an einem sächsischen Ski-Nachwuchsleistungszentren sind (= berufene Leistungszentren der Bundes-/Landesstützpunkte für Skisportarten in Altenberg, Oberwiesenthal und Klingenthal einschl. deren Mannschaftskader/ gemeldeten Landeskader (LK1, LK2 bzw. D- und L-Kader)),
- Schülerinnen & Schüler in der vertieften sportlichen Ausbildung an Sportoberschulen und Sportgymnasien, die an der Präsenzbeschulung teilnehmen,
Dennoch werden im Freistaat Sachsen auch vorsichtig erste Kontaktbeschränkungen gelockert und die bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich aufgehoben. Folgende weitere inzidenzbasierten Lockerungen sind dabei aus Sicht des organisierten Sports in Sachsen möglich und legen die Grundlage für eine stufenweise Rückkehr zum organisierte Vereinssport an den Talentstützpunkten sowie in den sächsischen Skivereinen. Die Beachtung der regionalen Inzidenzzahlen des jeweiligen Landkreises sind somit für erste Öffnungsschritte ausschlaggebend.
Maßnahmen bei Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100
Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben:
- Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
Hat sich der 7-Tage-Inzidenzwert auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März 2021 erlauben:
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Teilnehmer müssen einen negativen, tagesaktuellen Covid19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
Maßnahmen bei Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50
Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben:
- Kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (maximal 20 Personen) im Außenbereich.
Hat sich der 7-Tage-Inzidenzwert auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März erlauben:
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ohne Testpflicht für Teilnehmer.
Jedoch ist auch zu beachten, dass bei Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 50 bzw. 100 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem jeweiligen Landkreis bzw. Kreisfreien Stadt, die entsprechenden Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder aufgehoben sind und die vorherigen verschärften Maßnahmen wieder eintreten. Ebenso können die zuständigen kommunalen Behörden abhängig von der regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen.
Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021.
Beibehalten wird die Regelung, dass Wettkampfveranstaltungen im Nachwuchsbereich unter Verantwortung des Skiverbandes Sachsen e.V. für die Saison 2020/2021 ausgesetzt bleiben. Gremiensitzungen, Dienstberatungen, Bildungsveranstaltungen und Präsenzveranstaltungen im Skiverband Sachsen mit überregionaler Beteiligung werden ausschließlich als Online-Webkonferenzen durchgeführt.
Wie gewohnt, sind alle aktuellen Neuerungen ebenso in der aktuellen Hygienekonzeption des Skiverbandes Sachsen e.V. zu finden.
Weiterhin sind alle Regelungen in Bezug auf den Sportbetrieb in den FAQs des Landessportbundes Sachsen ausführlich erläutert.
Auf Landesebene gelten uneingeschränkt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sowie die sächsische Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes.