Hinweis zu aktuellen Regelungen zum Schutz vor Covid-19
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, der zum 31. Mai angepassten sächsischen Corona-Schutzverordnung sowie der Allgemeinverfügung zu Hygieneauflagen werden die sportlichen Betätigungen der Vereine in Abhängigkeit von geltenden Inzidenzwerten begrenzt.
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