Biathlon

SVS-Hygienekonzeption Januar 2021

Sportbetrieb an Nachwuchsleistungszentren des SVS möglich

Seit dem 11.01.2021 ist die Neufassung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Diese neue Verordnung gilt bis einschließlich 7. Februar 2021.

Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen wurden mit der Neufassung die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen beibehalten. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft. Außerdem wurden die Kontaktbeschränkungen erweitert. Somit sind nur noch Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren, nicht dem Hausstand angehörigen Person gestattet.

Für den Sportbetrieb in Sachsen gelten zusammengefasst folgende Regelungen:

Sport und Bewegung ist weiterhin für alle Personen nur im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs und unter Einhaltung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkung möglich.

Ausnahmen dieser Regelung gelten für die Ausübung der sportlichen Tätigkeit für:

  • Sportlerinnen und Sportler, für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind
  • die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder
  • die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen (Bundes-/Landesstützpunkt) sind

Für alle anderen Sportler der SVS-Mitgliedsvereine bzw. alle nicht an den Nachwuchsleistungszentren trainierenden Athleten ist kein organisiertes Training möglich. Ebenso ist der organisierte Vereinssport an den Talentstützpunkten sowie den sächsischen Skivereinen weiterhin untersagt.

Untersagt sind weiterhin die Betreibung und die Nutzung von Einrichtungen des Sportbetriebs, einschließlich Skiaufstiegsanlagen.

Weiterhin finden auch bis einschließlich 07.02.2021 keine Wettkampfveranstaltungen im Nachwuchsbereich unter Verantwortung des Skiverbandes Sachsen e.V. statt. Alle Gremiensitzungen, Dienstberatungen, Bildungsveranstaltungen und Präsenzveranstaltungen im Skiverband Sachsen mit überregionaler Beteiligung werden lediglich als Online-Webkonferenzen durchgeführt.

Alle Regelungen sind in der aktuellen Hygienekonzeption des Skiverbandes Sachsen e.V. zu finden. 

Weiterhin sind alle Regelungen im Bezug auf den Sportbetrieb in den FAQs des Landessportbundes Sachsen zu finden. 

 

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