Aktualisierung SVS-Hygienekonzeption
Sportbetrieb abhängig von Inzidenzzahlen
Im Zuge der Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes, der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung und der Allgemeinverfügung Hygieneauflagen gestalten sich nun auch die Möglichkeiten des Sportbetriebs in Sachsen inzidenzabhängig.
Neben dem Landessportbund Sachsen, der seine FAQs aktualisiert hat, haben wir auch das SVS-Hygienekonzept den neuen Verordnungen und Verfügungen entsprechend angepasst. Diese Hygienekonzeption soll dabei als allgemeine Handreichung und Empfehlung für die Maßnahmen des Kinder- und Jugendsports unserer Mitgliedsvereine dienen. Eine Beachtung aller spezifischen Gegebenheiten vor Ort in den Regionen und Vereinen ist nicht möglich. Vielmehr ist jeder Verein und/oder Veranstalter angehalten, diese Konzeption auf seine individuellen Gegebenheiten vor Ort im Verein, an/in der Sportstätte, zu seiner Veranstaltung etc. abzustimmen, zu erweiteren und präzisieren, sowie sie mit der jeweiligen kommunal zuständigen Behörde abzuklären.
Unabhängig von dieser Hygienekonzeption sind die folgenden Bestimmungen bzw. für die Sportvereine geltenden Verordnungen und Verfügungen des Freistaats Sachsen zu beachten:
- Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 4. Mai 2021,
- der sächsischen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 07. Mai 2021
- dem Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 22. April 2021 sowie
- der COVID-19 Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 06. Mai 2021
Das Infektionsschutzgesetz, die neue sächsische Corona-Schutzverordnung und die Allgemeinverfügung Hygieneauflagen begrenzen sportliche Betätigung in Abhängigkeit von geltenden Inzidenzwerten. Wir haben unsere Corona-FAQ fortgeschrieben, sie sind mit dem Sozial- sowie Innenministerium abgestimmt.