Kampfrichter Grundpass LehrgangKampfrichterausbildung Nordisch
Veranstaltungsinfo
| Ort: | Oberwiesenthal |
|---|---|
| Startzeit: | 09:00 Uhr |
| Verband: | Skiverband Sachsen |
| Disziplin: | Nordisch |
| Altersklasse: | ab 16 Jahren |
Meldeinfo
| Kontakt: | Skiverband Sachen e.V. |
|---|---|
| E-Mail: | bildung@skiverbandsachsen.de |
Unser Kampfrichterteam ist auf der Suche nach Nachwuchs!
Du willst das Kampfrichterteam unterstützen und neue Fähigkeiten erlernen?
Dann bist du hier genau richtig!
Eine ordnungsgemäße Durchführung von Skiwettkämpfen bedarf ausgebildeter Kampfrichter. Wir sind dankbar, wenn sich Sportkameradinnen und Sportkameraden für diese Tätigkeit zur Verfügung stellen, denn sie leisten mit Ihrer Tätigkeit einen großen Beitrag für den Nordischen Skisport.
Folgende Voraussetzungen gelten für einen Kampfrichter:
- Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Mitgliedschaft in einem Verein, der über den Sächsischen Skiverband dem Deutschen Skiverband angegliedert ist
- Neutralität, Objektivität und Loyalität: Der Kampfrichter hat nach bestem Wissen und Gewissen die entsprechenden Regeln zu vertreten und ist unbestechlich.
- Regelkenntnisse: Ein Kampfrichter muss das Regelbuch (IWO/DWO/IBU und Reglements kennen und die Regeln richtig und angepasst auslegen können.
- Entscheidungsfreudigkeit: Ein Kampfrichter muss Entscheidungen schnell und klar treffen können, in aller Regel in Zusammenarbeit mit dem Kampfgericht bzw. der Jury.
- Persönlichkeit: Ein Kampfrichter muss Sicherheit bei der Auslegung im Regelwerk erlangen und mit Freude, Engagement und Überzeugung seine Tätigkeit ausüben. Es wird von einem Kampfrichter erwartet, dass der Kampfrichter alle Wettkämpfer gleich behandelt, er sich gegenüber den Organisatoren neutral und objektiv verhält und wenn es die Umstände erfordern, auch zu Ungunsten des Organisators entscheidet, er keine direkten Sympathien zu Mannschaften oder Wettkampfteilnehmern zeigt und man daraus eventuell falsche Schlüsse ziehen könnte.
- Des Weiteren zählt zu den Aufgaben eines Kampfrichters, dem Veranstalter bei den Vorbereitungen zu helfen, sowie den Verlauf der Wettkämpfe zu kontrollieren und dabei den Sächsischen Skiverband zu vertreten. Vorteilhaft ist es dabei, wenn er selbst aus dem aktiven Skisport kommt, dies zählt jedoch nicht als Voraussetzung.
Für diese zweitägige Grundausbildung fällt eine Teilnahmegebühr inkl. Ausstellung des jeweiligen Kampfrichterpasses an. Diese beträgt 20,00 EUR pro Person und wird per Lastschrift eingezogen. Nähere Infos zum Tagesablauf folgen in Kürze.
Am zweiten Ausbildungstag wird die Prüfung abgelegt. Anmeldungen erfolgen über das Anmeldeformular.