Individualsport in organisierter Form erlaubt
Nachdem der Landessportbund Sachsen am 02.11. erneut mit dem Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Verbindung getreten ist, in Bezug auf § 4 Abs. 1 Nr. 6 SächsCoronaSchVO vom 30. September 2020, konnten folgende Punkte nun abschließend geklärt werden:
Vom generellen Verbot des Öffnens und Betreibens von Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateurbetriebs nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 SächsCoronaSchVO werden nach Satz 2 der Regelung weitere Ausnahmen gewährt:
- organisiertes Training für Individualsportarten
- Sportwettkämpfe ohne Publikum für Individualsportarten
- für Sportlerinnen und Sportler
- für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient, oder
- die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen.
Mehr Informationen dazu gibt es auf der Website des Landessportbundes Sachsen.
Da alle Skidisziplinen als Individualsportarten gelten, ist ein organisiertes Training unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln in den Vereinen weiterhin möglich. Wir empfehlen unseren Mitgliedsvereinen jedoch dringend, auch die Allgemeinverfügung des jeweiligen Landkreises zu beachten und ein Training nur durchzuführen, wenn dies die jeweilige Allgemeinverfügung zulässt. Weiterhin appellieren wir an die Vereine und Trainer, das Training möglichst im Freien und unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln durchzuführen sowie körperliche Kontakte weitestgehend zu vermeiden.
Trotz der Möglichkeit, Wettkämpfe in Individualsportarten ohne Publikum durchführen zu können, nimmt der Skiverband Sachsen weiterhin, vorerst bis 30. November, davon Abstand überregionale Wettkämpfe im Nachwuchsbereich durchzuführen. Insbesondere steht hier der Schutz unserer AthletInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen im Vordergrund. Wir bitten, dies auch entsprechend in den Vereinen umzusetzen.