Corona-Soforthilfe für Sportvereine
Soforthilfe für 2021 kann beantragt werden
Sächsische Vereine mit Liquiditätsnot können ab sofort die Corona-Soforthilfen des Freistaates Sachsen beantragen. Wenn Sie unverschuldet durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie in Existenznot geraten sind. Die Bereitstellung der Sofort-Hilfe erfolgt durch den Landessportbund Sachsen gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern. Je nach Bedarf kann die Höhe der Zuwendung bis zu 10.000€ beantragen, die Förderung dient nicht zur kompensation von Einnahmeausfällen.
Auf der Website des Landessportbund Sachsen, gibt es ausführliche FAQs zur Soforthilfe.
Dort gibt es Informationen zu den Bedingungen, der Förderhöhe, -dauer und Antragstellung.
Ein Antrag auf Soforthilfe kann bis zum 10.12.2021 beim Landessportbund Sachsen gestellt werden.