Allgemeinverfügungen führen zu weiteren Einschränkungen des Sportbetriebs

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, der sächsischen Corona-Schutzverordnung sowie der Allgemeinverfügung zu Hygieneauflagen werden die sportlichen Betätigungen der Vereine in Abhängigkeit von geltenden Inzidenzwerten begrenzt.

Der Landessportbund Sachsen hat hierzu seine Corona-FAQ fortgeschrieben, allerdings ist die Abstimmung mit dem Sozial- sowie Innenministerium noch nicht final abgeschlossen.
Die FAQ-Seiten sollen dabei als Handreichung zur ersten Information dienen, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Ebenso haben sie keinen rechtlich verbindlichen Charakter, bieten aber eine entsprechende Orientierung.

Für Fragen und Hinweise zu den Allgemeinverfügungen in den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten stehen die Kreis- und Stadtsportbünde der einzelnen Regionen/Städte zur Verfügung.

Der Freistaat Sachsen beantwortet häufig gestellte Fragen zu den Corona-Vorschriften auf seiner Internetseite zum Coronavirus.Sachsen.

Wichtig für Sportvereine sind desweiteren