Ski Langlauf

Novellierung des Waldgesetztes in Sachsen

Aufruf zur Mitgestaltung

Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft plant die Novellierung des sächsischen Waldgesetzes.

Der Wald stellt für den Skiverband Sachsen und unsere Mitgliedsvereine weit mehr als nur einen Erholungsraum dar. Für Wettkampfveranstaltungen, Training, Loipenpflege und vieles mehr sind wir auf die Nutzung der Waldstücke und -wege angewiesen.

Die geplante Novellierung des Waldgesetzes bietet auch Chancen für Vereine und Loipenbetreiber. Da es im aktuell geltenden Waldgesetz in Sachsen untersagt ist, eine Loipengebühr zu verlangen, könnte dies durch die Novellierung des Gesetzes geändert werden. Dies würde die Loipenpflege für unsere Mitgliedsvereine erleichtern und eine Finanzierung und Bewirtschaftung von Loipen in nicht privaten Waldstücken langfristig sichern.  

Nun haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, aktiv an der Novellierung des Waldgesetztes mitzuwirken.

Bis zum 15.10.2020 könnt ihr eure Meinungen und Vorschläge zur Novellierung des Gesetzes unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/themen/1021168  einbringen.