Biathlon

Handlungsempfehlungen zum Wiedereinstieg in den organisierten Vereinssport

Innensportanlagen dürfen öffnen, Wettkämpfe im SVS werden bis zum 31.08.2020 ausgesetzt

In Sachsen wurden weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen angekündigt. So dürfen ab 15. Mai nicht nur Gastronomie und Freibäder wieder öffnen, sondern auch Innensportanlagen, wie beispielsweise Sporthallen. Bedingung für die Rückkehr zum Sport in geschlossenen Räumen sind Hygieneauflagen wie beispielsweise die Einhaltung eines Mindestabstandes. 

Eine Zusammenfassung der Hygiene-Empfehlungen des Landessportbundes, des Deutschen Skiverbandes sowie des Skiverbandes Sachsen für das Sporttreiben und die Benutzung von Sportstätten finden sich im Folgenden:

Allgemeine Hygiene-Empfehlungen & Handlungsempfehlungen für das Sporttreiben und die Benutzung von Sportstätten:

  • Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich alle Personen nach Betreten der Sportstätte bzw. der Einrichtung die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen in den Sportstätten bzw. Einrichtungen zu tragen.
  • In Sachsen gibt es aktuell keine Beschränkung der Gruppengröße, wichtig ist nur die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,50 Metern während des gesamten Trainings. Die max. Personenanzahl der Sportstätte bzw. Einrichtung sollte entsprechend im Hygienekonzept begründet sein.
  • Der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Ziel ist es,  jeglichen Körperkontakt auf ein Minimum zu reduzieren bzw. ganz zu vermeiden. Weiterhin empfiehlt der Deutsche Skiverband, trotz der Lockerungen, die sportlichen Aktivitäten auch weiterhin auf Freiflächen, wie beispielsweise in den Wald, zu verlegen.
  • Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Bestenfalls sollte allerdings auf die Nutzung von Gemeinschaftsumkleiden und Duschen verzichtet werden und stattdessen diese Möglichkeiten Zuhause zu nutzen. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen gegeben sein und entsprechend mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern zum Abtrocknen ausgestattet sein.
  • Enge Bereichen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
  • Sportstätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
  • Vereins- bzw. Abteilungsversammlungen sind online durchzuführen, sofern ein Präsenztreffen nicht der absoluten Notwendigkeit entspricht.  Versammlungen und Teffen, die über die Gremien juristischer Personen (Vereins/Verbandsintern) hinausgehen, sind verboten.
  • In Anlehnung an die Richtlinien und Handlungsempfehlungen des DSV wird  im Skiverband Sachsen e.V. die Durchführung von Wettkämpfen bis vorerst zum 31.08.2020 ausgesetzt.  Eine Ausnahme bilden reine Wettkampfdurchführungen für Kadersportler. Diese sind in Sportstätten ohne Publikumsverkehr gestattet.

Diese neuen Vorgaben gelten vorerst bis zum 5. Juni 2020. Im Anschluss ist mit weiteren Lockerungen zu rechnen. Vorab kann jedoch keine umfassende für reguläres Vereinstraining sowie Wettkampfveranstaltungen erteilt werden kann.

Voraussetzung für die aktuellen Lockerungen der Maßnahmen zum Infektionsschutz ist eine weiterhin niedrige Zahl von Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus. Aus diesem Grund gilt weiterhin ein rücksichtsvoller, disziplinierter und verantwortungsvoller Umgang miteinander und insbesondere auch die Einhaltung der Hygieneregeln.  Für den Fall, dass auf 100.000 Einwohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuerkrankungen kommen, ist eine sogenannte „Notfallbremse“ geplant, die bisher erlaubte Lockerungen wieder außer Kraft setzt.

Die Handlungsempfehlungen des Deutschen Skiverbandes für die Durchführung des Trainings in den Skisportvereinen sind auch hier zu finden.

Aktuelle und weiterführende Informationen zum Thema Sport in Bezug auf die Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen sind weiterhin nachlesbar auf der Webseite des Landessportbundes Sachsen unter www.sport-fuer-sachsen.de

Text: LSB Sachsen, SVS, DSV,
Bild: DOSB

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