Biathlon

Aktuelle Corona-Lockerungen: Sportbetrieb in den Vereinen möglich, SVS-Wettkämpfe bleiben ausgesetzt

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung am 6. Juni 2020 ist der Sportbetrieb jeglicher Sportarten in den sächsischen Sportvereinen möglich. Bedingung dafür: Die Veranstaltungen finden generell ohne Publikum statt. Zudem müssen Hygienekonzepte schriftlich erstellt und befolgt werden. Der Skiverband Sachsen setzt zudem in Anlehnung der Handlungsempfehlungen des DSV die Durchführung von Wettkämpfen bis vorerst 31.08.2020 aus.  

Damit wird nun auch die Ausübung von Sportarten gestattet, die im öffentlichen Raum durchgeführt werden, wie beispielsweise Lauftreffs etc.. Darüber hinaus dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen, wenn ein seitens der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.
Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1000 Personen bleiben weiterhin bis zum 31. August 2020 untersagt.

Ebenso gelten noch immer die folgenden allgemeinen Hygiene-Empfehlungen & Handlungsempfehlungen für das Sporttreiben und die Benutzung von Sportstätten, welche durch den Landessportbundes, des Deutschen Skiverbandes sowie des Skiverbandes Sachsen auch an seine Mitgliedsvereine weitergegeben werden:

  • Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich alle Personen nach Betreten der Sportstätte bzw. der Einrichtung die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen in den Sportstätten bzw. Einrichtungen zu tragen.
  • In Sachsen gibt es aktuell keine Beschränkung der Gruppengröße, wichtig ist nur die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,50 Metern während des gesamten Trainings. Die max. Personenanzahl der Sportstätte bzw. Einrichtung sollte entsprechend im Hygienekonzept begründet sein.
  • Der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit einzuhalten. Weiterhin besteht die Empfehlung die sportlichen Aktivitäten auch weiterhin auf Freiflächen, wie beispielsweise in den Wald, zu verlegen.
  • Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Bestenfalls sollte allerdings auf die Nutzung von Gemeinschaftsumkleiden und Duschen verzichtet werden und stattdessen diese Möglichkeiten Zuhause zu nutzen. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen gegeben sein und entsprechend mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern zum Abtrocknen ausgestattet sein.
  • Enge Bereichen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
  • Sportstätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
  • Vereins- bzw. Abteilungsversammlungen sind online durchzuführen, sofern ein Präsenztreffen nicht der absoluten Notwendigkeit entspricht.  Versammlungen und Teffen, die über die Gremien juristischer Personen (Vereins/Verbandsintern) hinausgehen, sind verboten.
  • Die Durchführung von Wettkämpfen im Verantwortungsbereich des Skiverbandes Sachsen sowie des Deutschen Skiverbandes wird bis 31.08.2020 ausgesetzt. 
    Eine Ausnahme bilden reine Wettkampfdurchführungen für Kadersportler. Diese sind in Sportstätten ohne Publikumsverkehr gestattet.

Text & Foto: SVS

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