Vereins- & Mitgliederinformationen zum Umgang mit Corona-Einschränkungen

Noch keine Wiederaufnahme des Sportbetriebs, aber Unterstützungs- & Hilfspaket für sächsische Sportvereine

Auch wenn Sachsens Sportvereine weiterhin ihren Betrieb ruhen lassen und von gemeinsamen sportlichen Aktivitäten absehen müssen, so sind aktuell trotz Corona-Schutz-Verordnung auf dem Vereinsgelände einige Maßnahmen zur Instandhaltung von Sportstätten erlaubt. Während hauptamtlichen Mitarbeitern die berufliche Tätigkeit rund um die jeweiligen Anlagen ohnehin genehmigt ist, dürfen nun auch ehrenamtliche Tätigkeiten von durch den Vereinsvorstand beauftragten Mitgliedern durchgeführt werden.

Laut dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind dabei folgende Aktivitäten in Gebäuden und auf Anlagen von Sportvereinen erlaubt:

  •     Tätigkeiten sichernder und/oder pflegender Natur
  •     Anleitung/Überwachung von beruflichen Arbeiten auf dem Vereinsgelände
  •     Hin- und Rückweg zu diesen Tätigkeiten

Diese Aktivitäten fallen unter den Tatbestand der Eigentumssicherung und umfassen unter anderem Baumschnittarbeiten, Rasenpflege, die Wartungsarbeiten oder auch die Anleitung von hauptamtlichem Personal. Von dieser Sonderregelung nicht erfasst werden ehrenamtliche Tätigkeiten, die weder pflegender noch sichernder Natur sind, wie beispielsweise Neubaumaßnahmen oder kosmetische Verschönerungen.

Desweiteren hat sich die sächsische Landesregierung auch auf eine finanziellen Unterstützung für von der COVID-19-Pandemie betroffene Sportvereinedarauf verständigt. Hierfür hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages insgesamt 20 Mio. Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds zur Existenz- und Liquiditätssicherung im Sport freigegeben. So können SVS-Mitgliedsvereine, die durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz in ihrer Existenz bedroht sind, ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen. Detaillierte Informationen sind der entsprechende Förderrichtlinie des Sächsische Staatsministerium des Innern zu entnehmen.

Die Soforthilfe-Zuschüsse für Vereine können bis zu 10.000 Euro, die Darlehen zur Liquiditätssicherung bis zu 350.000 Euro betragen. Für die Gewährung der Darlehen ist die Sächsische Aufbaubank zuständig. Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können unsere Mitgliedsvereine direkt über den Landessportbund Sachsen beantragen. Das entsprechende Formular sowie weiterführende Informationen, die zum Ausfüllen benötigen werden, sind zu, finden unter  www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe

Und auch wenn noch kein Anfangsdatum für Lockerungen im Trainingsbetrieb und für andere gemeinsame sportliche Aktivitäten absehbar ist, möchten wir zusammen mit dem Deutschen Skiverband bereits darüber informieren, wie ein möglicher Wiedereinstieg in den Ski- und Vereinssport erfolgen kann. Denn gerade die Ski- und Sportvereine sind für viele Menschen Anlaufstellen, um nach den mehrwöchigen Kontaktbeschränkungen wieder schrittweise den Sport- und Trainingsbetrieb aufzunehmen.
Hier ist gerade die aktuelle Jahreszeit die Phase, in der viele Vereine ihren Mitgliedern per Rad, mit Bergtouren oder beim Wandern, Inlinern etc. abwechslungsreiche Trainings- und Bewegungsangebote im Freien bieten. Wir möchten ausdrücklich dazu ermutigen, nach Aufhebung der bestehenden Kontaktbeschränkungen und unter Beachtung der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, ihre Sport- und Trainingsgruppen wieder zu aktivieren. Voraussetzung dabei ist, dass wir uns gemeinsam und jederzeit an alle behördlichen Vorgaben und gültigen Verhaltens-Regeln halten. Oberstes Ziel ist natürlich die Gesundheit unserer Vereinsmitglieder!

Mindestens bis zum 3. Mai 2020 müssen Sportstätten und Schwimmbäder definitiv geschlossen bleiben. Wie es danach weitergeht, kann frühestens bei der nächsten Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen werden, welche für den 30. April geplant ist. Eine Wiederaufnahme des Vereinslebens wird voraussichtlich in allen Sportarten mit Einschränkungen im Sinne des Infektionsschutzes verbunden sein. Dazu gehören beispielsweise begrenzte Personenzahlen, Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Dokumentation der Anwesenden.

Die Skiverbände haben in Abstimmung und auf Aufforderung des DOSB, skisportspezifische Handlungsempfehlungen für die Vereine entworfen. Diese sind abgeleitet von den Leitplanken des DOSB und spezifiziert für den Vereinssport im Sommertraining. Sobald die Situation für die kommende Skisaison etwas klarer wird, sollen analog dazu, Empfehlungen für unseren Sport im Schnee erarbeiten werden. Beim DOSB wurde ebenso die mittelfristige Perspektive platziert, dass es für den Skisport wichtig ist, die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Bergbahnen) in den Skigebieten wieder hochzufahren und Reisebeschränkungen zu lockern.

Aktuelle und weiterführende Informationen zum Thema Sport in Bezug auf die Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen sind nachlesbar auf der Webseite des Landessportbundes Sachsen unter www.sport-fuer-sachsen.de

Text & Bild: SVS, LSB, DSV