SVS-Mitgliedschaft, Bestandserhebung & Jahresmarken/ FIS-Code 2023

Wie in der Verbandszeitschrift, dem Skimagazin angekündigt, wird ab 2023 das neue Mitgliederportal des Skiverbandes Sachsen (SVS) zur Verwaltung von Vereinsstammdaten, Mitgliedsdaten und Startpässen zum Einsatz kommen. Damit wird parallel an das Vereinsportal des Landessportbundes Sachsen (LSB) angeknüpft. Hieraus ergeben sich für die SVS-Mitgliedsvereine eine Reihe von Erleichterungen und weiterführender Möglichkeiten:

Zukünftig übernimmt (importiert) der SVS die Vereinsstammdaten seiner Mitgliedsvereine sowie deren Daten zur Bestandserhebung direkt aus dem Vereinsportal des LSB. Damit wird die Verwaltungsarbeit in den Vereinen vereinfacht. Eine doppelte Erfassung der Bestandserhebung ist nicht mehr notwendig.

Wichtiger Termin: Abgabe der Bestandserhebung bis 31. Januar 2023 im Vereinsportal des LSB
(gemäß gesonderter Information des LSB)

Nach diesem Termin übernimmt (importiert) der SVS die gemeldeten Vereins- und Bestandsdaten aus dem Vereinsportal des LSB und stellt den Vereinen die entsprechende Mitgliedsbeitrags-Rechnung für 2023. Ebenso erfolgt der Versand der Siegelmarken für 2023. Die aktuellen Siegelmarken 2022 behalten bis 15.2.2023 ihre Gültigkeit.

Im zweiten Schritt wird es den Vereinen ab Februar 2023 selbst möglich sein, die Angaben zu ihren Mitgliedern direkt im Mitgliederportal des SVS zu ändern bzw. neue Mitglieder anzumelden. Für alle Detailfragen zum Vorgehen werden durch den SVS entsprechende Informationen, Tutorials, Anleitungen und Checklisten rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für die Bearbeitung der Vereins- & Mitgliederdaten ist die Übermittlung eines namentlichen Ansprechpartners pro Verein, welcher zukünftig für die Kommunikation bezüglich der Nutzung des Mitgliederportals zwischen Verein und Skiverband Sachsen zur Verfügung steht. Hierzu bitten wir um Übersendung der „Erklärung zur Nutzung des Mitgliederportals des SVS“ (beigefügte Anlage).

Zeitplan:

  • bis 10.01.2023 Rücksendung der ausgefüllten Erklärung (Vereine an SVS)
  • ab 15.01.2022 Versand der Zugangsdaten an die Ansprechpartner der Vereine Informationen, Anleitungen werden zur Verfügung gestellt Vereine können sich erstmalig einloggen

Das Vereinsportal des LSB und das Mitgliederportal des SVS sind zwei separate Datenbanksysteme, zu denen es für die Vereine jeweils einen gesonderten Zugang und gesonderte Anleitungen gibt.

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Die für alle gemeldeten Mitglieder personalisierte SVS-Card dient neben ihrer Funktion als Verwaltungs- und Informationsinstrument ebenso als Mitgliedsausweis zzgl. Startpass. Voraussetzung für eine Startpassfunktion ist die Vorlage einer individuellen Aktiven-Erklärung, welche vom jeweiligen Sporttreibenden bzw. dessen Erziehungsberechtigten unterschrieben und durch den Verein bestätigt werden muss. Startberechtigte Athletinnen und Athleten mehrerer Disziplinen benötigen eine SVS-Card mit der Startpassfunktion pro Disziplin.

Nach der Deutschen Wettlauf-Ordnung (DWO) kann ein Athlet innerhalb eines Wettkampfjahres (jeweils 1.7. bis 30.6.) pro Disziplin lediglich für einen Verein starten. Ein Wechsel während des Wettkampfjahres ist nur möglich, wenn im aktuellen Wettkampfjahr noch kein Start für den Vorgängerverein erfolgt ist und der Wechsel von diesem bestätigt wird. Darüber hinaus ermöglicht die SVS-Card dem Karteninhaber zusätzlich die Inanspruchnahme zahlreicher attraktiver Leistungen. Hierüber informieren der SVS via Homepage, Social Media sowie regelmäßig im Mitgliedermagazin.

Jahresmarken 2023
Das Jahres-Hologramm auf der Vorderseite der SVS-CARD dokumentiert deren Gültigkeit. Nach Bestandmeldung über das Vereinsportal des LSB (bis 31.01.2023), erhaltet ihr postalisch die aktuellen Jahresmarken für alle gemeldeten Mitglieder. Nur so ist die Gültigkeit auch 2023 uneingeschränkt gewährleistet.

FIS-Cod
Ein aktivierter FIS-Code verursacht nutzungsunabhängig eine jährliche Gebühr (ca. 33 CHF), die für alle deutschen Starter den Verbänden in Rechnung gestellt werden. Der DSV übernimmt diese Gebühr lediglich für Bundeskaderathleten.Für Landeskader bietet der Skiverband Sachsen die Kostenübernahme als weitere Serviceleistung an. Die Kosten für Nichtkadersportler werden zu Lasten der Sportler*innen bzw. des Vereins weiterberechnet. Die Beantragung eines FIS-Codes ist nur über Einreichung eines Antrages (Formular siehe Downloadbereich) im Original an die SVS-Geschäftsstelle möglich.

Voraussetzung ist ein gültiger Startpass und die Mitgliedschaft in einem SVS-Mitgliedsverein.

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