Regelungen zum Sportbetrieb nach neuer Corona Schutzverordnung

Erleichterungen bleiben bestehen und ermöglichen Saisoneinstieg

Mit der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene neuen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) ist auch der organisierte Sportbetrieb (Lehrgangs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb) in Abhängigkeit der Inzidenzschwellenwerte der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte weiterhin möglich.

Die Grundsätze wie Kontaktminimierung, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sowie die Einhaltung der bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln bleiben jedoch auch weiterhin gültig. 

Sowohl der Skiverband Sachsen als auch der Landessportbund Sachsen haben daraufhin ihren Hygienekonzeption sowie die spezifischen Corona-FAQs angepasst, welche fortan für alle Maßnahmen & Veranstaltungen im Verantwortungskreis des Skiverbandes Sachsen sowie als Empfehlung für alle SVS-Mitgliedsvereine gelten.

Die Darstellung und Formulierungen sind mit dem Fachreferat des Sächsischen Staatsministeriums des Innern abgestimmt. Sie dienen als Handreichung zur ersten Information und Orientierung, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen und haben auch keinen rechtlich verbindlichen Charakter.

Die im weiteren Verlauf dargestellten Vorschriften und Regelungen stellen eine allgemeine Grundlage dar, welche durch die jeweiligen Mitgliedsvereine für ihre Sportstätten, Sportarten und Wettkampfveranstaltungen entsprechend präzisiert und den örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte angepasst werden müssen.
Zudem wird weiterhin verstärkt an die Eigenverantwortung von Sportlern, Eltern und Vereinen appelliert.