Beantragung Talentstützpunkt 2019/2020
Das neue Antragsformular zur Anerkennung des Talentstützpunktes für die Saison 2019/2020 steht ab sofort im Download-Bereich unserer Website zur Verfügung.
Bitte sendet die ausgefüllten Anträge bis zum 31.05.2019 an die Geschäftsstelle des Skiverbandes Sachsen.
Weitere Informationen und eine Übersicht zu den Anerkennungskriterien finden sich im Folgenden:
Der Talentstützpunkt ist ein Status für Vereine mit ausgezeichneter Arbeit im Nachwuchsleistungssport in den Sportarten Ski-Alpin, Ski-Biathlon oder Ski-Nordisch (Skilanglauf, Skisprung, Nordische Kombination). Er ist ausgerichtet auf die Etappe des Grundlagentrainings, organisiert in Talentfördergruppen sowie auf Formen zur Talentsuche und -erkennung. In Abhängigkeit von regionalen Gegebenheiten ist auch eine vereinsübergreifende Betreuung/Anerkennung möglich.
Zur Sicherung einer kontinuierlichen und qualitativen Nachwuchsentwicklung hat der Skiverband Sachsen Kriterien erarbeitet, die für eine Berufung zum Talentstützpunkt anzustreben sind:
I. Training und Kaderstruktur im Grundlagentraining, Altersbereich bis S13
• Regelmäßige Betreuung von Sportlern mit perspektivischen Leistungsvoraussetzungen
• Gewährleistung von wöchentlich mindestens zwei Trainingseinheiten für die Talentfördergruppensportler durch lizenzierte ÜL/Trainer
• Stabile Konzentration von E-Kader und/oder D- Kaderathleten
• Delegierung von Perspektivkadern an eine sportbetonte Schule und dem damit verbundenen Wechsel an den LSP
• Regelmäßige Teilnahme der Talentfördergruppensportler bei regionalen und landesweiten Wettkämpfen des SVS im Sommer und Winter
II. Organisationsstruktur im angegliederten Verein
(betrifft den gesamten Kinder- und Schülerbereich)
• Organisierte Nachwuchsstruktur im Verein im Kinder- und Schülerbereich
• Zugang zu Sportstätten im Sommer und Winter
• Vorhandene Trainer/ÜL-Struktur (lizenzierte Trainer und Übungsleiter)
• Durchführung von Nachwuchswettbewerben/ -wettkämpfen im Sommer und/oder Winter, deren Inhalte mit dem Landestrainer der Disziplin abgestimmt sind
• Maßnahmen des Vereins zur Talentsichtung und Talentgewinnung, mit dem Ziel Vereinseintritte zu erreichen (z.B. Kindergarten-, Schulkooperationen)
• Teilnahme der Übungsleiter und Trainer an Weiterbildungen und disziplinspezifischen Beratungen des Skiverbandes Sachsen
Bei der Neubeantragung können Abstriche zugelassen werden, um dem Stützpunkt Entwicklungschancen einzuräumen. Können bestehende Stützpunkte bestimmte Kriterien nicht mehr erfüllen, werden sie über die Landestrainer darüber informiert, in welchen Zeitraum festgelegte Ziele zu erreichen sind.