Aktualisierung SVS-Hygienekonzeption
Weitere Einschränkungen im Sportbetrieb beschlossen
Im Zuge der Neufassung der sächsischen Corona-Schutzverordnung zum 11. Dezember 2020, mit Stand vom 15.12.2020 wurden neben der Schließung von Geschäften und der Ausweitung der Maskenpflicht noch weitere Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen beschlossen. Auch im Sportbetrieb gibt es weitere Einschränkungen.
Die aktuelle amtliche Bekanntmachung des Innenministeriums ist hier zu finden. Weiterhin sind in den FAQs des Landessportbundes alle Informationen und Regelungen in Bezug auf den Sportbetrieb zusammengefasst.
Seit Montag, 14.12.2020 ist das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Als triftige Gründe im Sportbetrieb gelten weiterhin die Ausübung beruflicher Tätigkeiten für Profisportler, Bundeskader des DOSB (OK, PK, NK 1) oder Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs […] unter Einhaltung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen.
Für alle anderen Sportler*innen der SVS-Mitgliedsvereine bzw. alle nicht den oben genannten Kaderkreis angehörigen Athlet*innen ist kein organisiertes Training bzw. Vereinssport möglich. Auch eine Lehrgangstätigkeit ist untersagt.
Weiterhin gibt es keine Sonderreglung für den Trainingsbetrieb an den Bundes- und Landesstützpunkten in Sachsen für Sportler*innen, die nicht den oben genannten Kaderkreisen angehören.
Das aktualisierte SVS-Hygienekonzept (Stand: 14.12.2020) mit allen fachspezifischen Regelungen ist hier zu finden.