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Aktualisierung der Vereins- & Mitgliederinformationen zum Umgang mit Corona-Einschränkungen

Schrittweise Wiederaufnahme des Vereinssports

Ab Montag, den 04. Mai 2020 darf in sächsischen Vereinen wieder Sport getrieben werden. Unter Beachtung verschiedener Vorgaben zum Infektionsschutz kann der Trainingsbetrieb zunächst im Freien und in Kleingruppen wieder anlaufen. Dies wurde am 30. April durch die Mitglieder der Staatsregierung in ihrer Kabinettssitzung beschlossen und durch den Landessportbund Sachsen bekannt gegeben.

Bedingung für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ist, dass alle teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem soll das Training in kleinen Gruppen stattfinden und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden, sei es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung von Sportgeräten. Damit treten die ersten Lockerungen im Trainingsbetrieb und für andere gemeinsame sportliche Aktivitäten in Kraft. Umkleideräume sowie Innensportstätten wie Turnhallen, Krafträume, ect. müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Weiterhin sind Maßnahmen und Arbeiten zur Instandhaltung und Tätigkeiten rund um die jeweiligen Anlagen von hauptamtlichen, ehrenamtlichen oder von durch den Vereinsvorstand beauftragten Mitgliedern weiterhin erlaubt. Laut dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt werden dabei Tätigkeiten sichernder und/oder pflegender Natur, Anleitung/Überwachung von beruflichen Arbeiten auf dem Vereinsgelände sowie auch der Hin- und Rückweg zu diesen Tätigkeiten umfasst.

Diese Aktivitäten fallen unter den Tatbestand der Eigentumssicherung und umfassen unter anderem Baumschnittarbeiten, Rasenpflege, die Wartungsarbeiten oder auch die Anleitung von hauptamtlichem Personal.

SVS-Mitgliedsvereine, die durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz in ihrer Existenz bedroht sind, ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen. Detaillierte Informationen sind der entsprechende Förderrichtlinie des Sächsische Staatsministerium des Innern zu entnehmen.

Die Soforthilfe-Zuschüsse für Vereine können bis zu 10.000 Euro, die Darlehen zur Liquiditätssicherung bis zu 350.000 Euro betragen. Für die Gewährung der Darlehen ist die Sächsische Aufbaubank zuständig. Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können unsere Mitgliedsvereine direkt über den Landessportbund Sachsen beantragen. Das entsprechende Formular sowie weiterführende Informationen, die zum Ausfüllen benötigen werden, sind zu, finden unter  www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe

Aktuelle und weiterführende Informationen zum Thema Sport in Bezug auf die Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen sind nachlesbar auf der Webseite des Landessportbundes Sachsen unter www.sport-fuer-sachsen.de

Text & Bild: SVS, LSB

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