Neufassung der Satzung des Skiverbandes Sachsen

Eintragung in das Register zum 30.04.2019

Zum Außerordentlichen Verbandstag am 16. November 2018 wurde eine Neufassung der Satzung des Skiverbandes Sachsen beschlossen. Seit dem 30.04.2019 ist diese Satzung nun im Register des Amtsgerichtes Chemnitz eingetragen und damit rechtskräftig.

Die Vereinssatzung ist „das Grundgesetz“ eines jeden Vereins und bildet damit die Rechtsgrundlage der Tätigkeiten im Verein. Dies gilt auch für Sportverbände, wie dem Skiverband Sachsen, da dieser eine spezielle Form eines Vereins darstellt.
In der Satzung beschreibt der Verein die jeweiligen Ziele, den Zweck der Organisation sowie die Organisationsstruktur und regelt damit grundsätzlich das Zusammenwirken der Gremien des Verbandes und die Arbeit mit den Mitgliedern. Die Satzung ist somit das Handwerkszeug des Vorstands bei der Führung eines Vereins bzw. Verbandes.

Die bisher geltende Satzung des Skiverbandes Sachsen besteht seit der Wiedergründung des Verbandes und wurde mehrfach in Einzelpunkten angepasst – zuletzt zum Verbandstag im Jahr 2009. Aufgrund der relativ langen Laufzeit und aufgrund folgender Aspekte war eine Überprüfung und Neufassung der Satzung notwendig:

  • Änderungen im Steuer und Vereinsrecht der vergangenen Jahre erfordern eine Anpassung verschiedener Bestimmungen
  • Die bisherige Satzung enthält viele unklare Regelungen zu einzelnen relevanten Sachverhalten und zudem mehrere interpretierbare Formulierungen, welche die Zusammenarbeit innerhalb des Verbandes und insbesondere die Führung wesentlicher Prozesse beeinträchtigen
  • Einzelne Festlegungen sind verzichtbar, da sie nicht (mehr) gelebt werden (überholt sind) oder die Handlungsfähigkeit des Verbandes und einiger Organe unnötig einschränken.

Die bestehende Satzung wurde durch eine vom Präsidium bestellte Arbeitsgruppe bestehend aus Dr. Stefan Hofmann (VP Verbandsentwicklung), Derrick Schönfelder (Generalsekretär SVS), Jan Wolf (Rechtsbeistand SVS) und Ronny Kaiser (Ausschussvorsitzender) überarbeitet.

Im Einzelnen wurden insbesondere folgende Positionen konkretisiert bzw. neugefasst:

  • Mitglieder und Mitgliedschaft
  • Finanzierung (Beiträge und Gebühren)
  • Verbandstag (Zusammensetzung, Stimmrechte, Wahlen und Beschlüsse)
  • Ausschüsse (Fach und Regionalausschüsse)
  • Geschäftsstelle
  • Arbeitsgrundsätze der Organe, Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Überflüssige und nicht praktizierte oder erschwerend einschränkende Positionen  wie Verbandssymbolik, Verbandszeitschrift und Athletenkommission wurden gestrichen. Verändernde oder schlechter stellende Eingriffe in bisher verankerte und praktizierte Rechte und Pflichten der Mitglieder und Verbandsstrukturen wurden nicht vorgenommen.

Auch den Mitgliedsvereinen wurde die Möglichkeit eingeräumt Änderungsvorschläge während der Gestaltungsphase mit einzubringen.

Schließlich wurde die Neufassung der Satzung des Skiverbandes Sachsen am 16. November 2018 zum Außerordentlichen Verbandstag bestätigt und tritt nun mit Eintragung in das Register des Amtsgerichtes Chemnitz zum 30.04.2019 in Kraft.

Die Neufassung der Satzung steht im Downloadbereich unserer Website und hier zum Nachlesen zur Verfügung.